Deutsche Datenschutz-Genossenschaft e.G.
Die DD-eG bietet ihren Mitgliedern als Selbsthilfeorganisation
- Unterstützung und Beratung bei allen Verpflichtungen aus der Datschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen im Betrieb und künftig auch Zertifizierung dieser Maßnahmen
- Interessenvertretung der Mitglieder bei datenschutzrelevanten Gesetzesvorhaben und ihrer Umsetzung
Als Genossenschaft ist sie ihren Mitgliedern verpflichtet und wird so zur verlängerten Werkbank mit exzellenter Expertise, umfangreichen Werkzeugen und direkter Kostenkontrolle. Sie geht auf eine Initiative von Unternehmern zurück, die sich in der Gemeinschaft gegen überzogene Beratungskosten und fragwürdige Beratungsqualität beim Datenschutz schützen wollen. Jeder Selbständig und Unternehmer mit dem gleichen Ziel ist deshalb gern eingeladen, Mitglied bei der DD-eG zu werden.
Der Sinn der Genossenschaft: der Förderzweck
§1(3) der Satzung:
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Datenschutzes, der technischen Umsetzung desselben nach DSGVO, der Beratung diesbzüglich und die Aussenvertretung der Mitgliederinteressen in Bezug auf Datenschutz mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes der Mitglieder für sich selbst und Dritte.
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