Wie funktioniert unsere Genossenschaft
Um Missverständnisse und Zweifel auszuräumen, haben wir hier einige Grundprinzipien und Vorteile der Datenschutz-Genossenschaft vorgestellt. Die Genossenschaft ist für ihre Mitglieder kein fremder Dienstleister, sondern soll als Teil des eigenen Geschäfts verstanden werden.
In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme in der Generalversammlung. Hier zählt nicht das finanzielle Gewicht oder die wirtschaftliche Größe eines Mitglieds, sondern seine Kompetenz und die Anforderungen aller Mitglieder. Die Mitglieder bestimmen so gemeinsam die Ziele der Genossenschaft, die Richtlinien des laufenden Betriebs und die wirtschaftliche Umsetzung der gemeinsamen Aufgaben. Wer andere externe Dienstleister beauftragt, hat in der Regel keinen Einfluss auf Geschäftspolitik und wirtschaftliche Ausrichtung. Die Genossenschaft aber wird zur langfristig stabilen verlängerten Werkbank für den Datenschutz des jeweiligen Unternehmens.
Das Spezialwissen zum Datenschutz, der gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ganz schön umfangreich. Dieses Wissen können sich KMU nicht einfach so nebenbei erwerben. Und im Gesundheitsbereich sind die Aufgaben und Verpflichtungen noch umfangreicher, so dass ggf. zusätzliches Personal benötigt wird. All das kostet Investitionen in Personal und Technik, ganz abgesehen von den höheren laufenden Kosten. Die Genossenschaft bündelt diese Investitionen für ihre Mitglieder und stellt sie effizient bereit. So kann einerseits wirklich qualifiziertes Personal aufgebaut und gehalten werden und viele Mitglieder werden gleichzeitig betreut. So arbeitet die Genossenschaft zwar effizient, aber immer nur zu den tatsächlichen Kosten ohne Renditeverpflichtung. Überschüsse gehen steuerfrei an die Mitglieder zurück.
Egal, ob freiberuflich oder fest angestellt, wir wollen auch unsere Mitarbeiter als Mitglieder. Sie profitieren mit finanzieller Erfolgsbeteiligung ebenso wie mit fachlicher und sachlicher Unterstützung. Denn die DD-eG strebt die Akkreditierung als Zertifzierungsstelle an, die damit das eigene Personal deutlich effizienter aus- und weiterbilden kann und für Freiberufler vielfältige langfristige Verdienstmöglichkeiten bietet. So wird die Genossenschaft nicht nur ein Modell der Zusammenarbeit unter Unternehmen, sondern auch ein effizientes und erfolgsorientiertes Mitbestimmungsmodell für die Mitarbeiter.
Langfristige Stabilität und hohe Qualität sind wichtige Voraussetzungen für dauerhaften Erfolg. Die Satzung der Deutschen Datenschutz-Genossenschaft ist so ausgelegt, dass sowohl die Mitglieder als auch die Mitarbeiter lanfristig vom Förderprinzip profitieren. Davon ausgehend, dass gerade im Beratungsbereich die Mitarbeiter die zentrale Quelle des Erfolgs darstellen, ist es folgerichtig, sie wie die Mitglieder am Erfolg zu beteiligen. So erreicht die Datenschutz-Genossenschaft eine dauerhaft hohe Beratungsqualität zu vertretbaren Kosten.
Die langfristige Stabilität findet sich aber auch in anderen Regeln, wie der zweijährigen Kündigungsfrist und der Mindestkapitalregel. Letztere stellt sicher, dass Mitglieder, die sich finanziell stark engagieren, nicht Knall auf Fall das gesamte Kapital aus der Genossenschaft abziehen können und so den Fortbestand der Genossenschaft gefährden. So kann die Genossenschaft nie zum Spielball kurzfristiger Finanzspekulation werden.