Dokumentation für Datenschutz

Ergänzend bieten wir folgende Dokumentationsleistungen:

  • einmalige individuelle Prozessdokumentation des Verarbeitungsablaufs auf Basis der Bestandsaufnahme (Pflicht nach Art. 30 DSGVO ab 205 MA und u.a. grundsätzlich im Gesundheitswesen)
  • laufende Dokumentation ergriffener Maßnahmen zum Datenschutz (ergänzend zur Dokumentation)
  • Laufende Dokumentation erfasster Personendaten (Basis und Veränderung). Dazu wird gerade eine eigene App entwickelt.

 

Beispiele für Verarbeitungstätigkeiten