Datenschutz und Arbeitsrecht - eine gefährliche Liaison

Ein Urteil des Landesarbeitgerichts Frankfurt macht deutlich, dass Datenschutz auch im Arbeitsrecht ernst genommen werden muss. Hier ging es um die Auswertung des persönlichen Email-Verkehrs...

Ein Arbeitnehmer kündigt, der Arbeitgeber erhält vage Hinweise auf geschäftsschädigende Äußerungen, durchforstet dessen Emailverkehr im Archiv und wird fündig. Daraufhin spricht der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus. Die aber weisen die Gerichte zurück. Denn privater Emailverkehr, auch wenn er im Firmenrchiv abgelegt wurde, kann dafür nicht herangezogen werden, wenn ihn der Arbeitnehmer vertragsgemäß in einem separaten Ordner abgelget oder ganz gelöscht hat. Denn dann kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass seine persönlichen Äußerungen nicht an Dritte gelangen. So lässt sich mit einfachen Worten das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. März 2018 - 6 Ca 2159/17 beschreiben, das die fristlose Kündigung aufhebt.
Umso wichtiger ist es daher für die Unternehmen, klare Regelungen für den Emailverkehr zu treffen und nach Möglichkeit privaten Mailverkehr von Firmenrechnern fernzuhalten. Wie das praktisch geht, wissen u.a. die Berater der DD-eG.