Saftige Bußgelder bei DSGVO-Verstoß

Ein saftiges Bußgeld gegen einen Merseburger Privatmann haben die sachsen-anhaltinischen Datenschützer verhängt, weil er wiederholt Massen-E-mails mit offenen Empfangsadressen verschickt hat.

2.628,50 € Bußgeld und Verafahrenskosten, soviel kostet einen Privatmann das Versenden von Emails mit offenem Verteiler. Dabei wurden mehrfach um die jeweils 150 Email-Adressen als CC und damit für jeden lesbar verschickt. Das Beispiel zeigt, dass Datenschutz keine leere Hülse ist, sondern jeden treffen kann, der auf elektronischen Medien unterwegs ist und private Daten nutzt - und sei es nur die Email-Adresse. Soweit bekannt, wurde dieses Verfahren auf Grund eines Hinweises eines Betroffenen eingeleitet. Dies wird wohl in Zukunft der häufigste Auslöser für Beanstandungen sein. Damit muss allen, die mit privaten Personendaten arbeiten, klar sein, dass sie tunlichst die Pflichten aus DSGVO und BDSG einhalten sollten. Denn schnell kann ein unzufriederner Patient den Arzt oder Pflegedienst, ein Kunde, der sich schlecht behandelt fühlt, den Einzelhändler oder ein verärgertes Vereinsmitglied seinen Verein melden. Und dann wird sehr genau geprüft, ob ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten besteht oder die Mitarbeiter regelmässig geschult wurden. Selbst formale Fehler können dann auch bei sonst korrektem Handeln zu Sanktionen führen oder ein einem Prozeß negativ wirken.