Wie die DSGVO missachtet wird

Die DSGVO und vor allem die Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen im WEB-Auftritt werden immer noch massiv missachtet. Typische Beispiele:
Der Standard aus Österreich oder Ökotest:

Jetzt gibt es das Urteil des EuGH zu Cookies und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen seit 1.10. 2019 und noch immer sind viele große Plattformen vor allem auch aus dem Medienbereich mit Voreinstellungen zur Datensammelwut unterwegs, die den Bürger für dumm verkaufen und komplett seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berauben. Ein Beispiel dafür ist der Onlineauftritt der großen österreischischen Zeitung "Der Standard". Die Seite derstandard.at verlinken wir hier bewusst nicht, um diese Missachtung des Rechts nicht auch noch in den Suchmaschinen zu fördern.

Aber auch Verbraucherportale, von denen man eigentlich korrekten Datenschutz erwartet, wie das von Ökotest, haben noch immer die falschen Vorseinstellungen und Abfragen zu Cookies (im Bild unten links) und betreiben intensiv Tracking (Ghostery-Report oben).
Die beiden Beispiele sind nur stellvertretend für eine überbordende Anzahl von Rechtsverstößen im Internet. Jeder Nutzer sollte in diesen Fällen also sein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsicht nutzen, um diese eklatante Missachtung des Rechts der informationellen Selbstbestimmung wenigsten einzudämmen. Den Firmen drohen im Fall der Missachtung nämlich durchaus teure Sanktionen.

rechtswiedrige Ökotest-Meldung zu Cookies