Verwirrt die DSGVO?

Der Datenschutzbeauftragte (Bund) zur Klage der Wirtschaftsverbände über „Verwirrung und hohe Bußgelder bei DSGVO“: Welches „hohe Bußgeld“ wurde verhängt, wo der Verstoß aus „Verwirrung und Unsicherheit“ heraus entstand? Bitte ein einziges(!) Beispiel!

Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit fragte:

<<Murmeltier-Tage: Wirtschaftsverbände beklagen „Verwirrung und Unsicherheit“ bei DSGVO inkl. „hohen Bußgeldern“. Welches „hohe Bußgeld“ wurde bisher in Deutschland verhängt, wo der Verstoß aus „Verwirrung und Unsicherheit“ heraus entstand? Bitte ein einziges(!) Beispiel!>>

Unsere Anwort auf diese Frage: Es gibt kein einziges Beispiel dafür, aber böse Absicht auf der einen Seite und gute Beratung pro Datenschutz auf der anderen Seite. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, hatte jüngst beklagt, „die DSGVO stiftet weiterhin Verwirrung und Unsicherheit“ und „unklare Regelungen und Überregulierung beeinträchtigen die Handlungsfreiheit der Unternehmen und sind kontraproduktiv“. Die Wirtschaftsverbände sind in diesem Punkt auf dem völlig falschen Dampfer, denn die hohen Bußgelder wurden ausschliesslich gegen Unternehmen verhängt, die weltweit oder mindestens national den Markt beherrschen und mit dieser Marktmacht die Privatsphäre ihrer Kunden gezielt und grob missachtet haben. Insofern vertreten diese lamentierenden Wirtschaftsverbände nicht die Mehrzahl der hiesigen Unternehmer, sondern nur eine kleine Minderheit, die meint, ausserhalb des Rechts und der Fairness operieren zu können.

Das Gegenteil ist nach unserer Erfahrung der Fall, denn die DSGVO ist ein klarer und wirksamer Schutz, weil sie das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Anbieter bzw. Patient und Therapeut fördert, wenn Anbieter und Therapeuten die DSGVO richtig einsetzen. Und sie schützt die vielen kleinen und mittleren Unternehmer vor einer Aushöhlung des Marktes durch die großen Konzerne, die mit ihrer Datensammelwut und den gewaltigen Auswertungsmöglichkeiten die kleineren Mitbewerber durch dieses illegal erworbene Wissen aus dem Markt drängen.

Die DD-eG hilft mit ihrer Kompetenz und der Unterstützung eines weit gespannten Netzwerks von Spezialisten dabei, die DSGVO zu einem gezielten Instrument für die Erhaltung eines vielfältigen Marktes zu machen. Da sie als Genossenschaft aus der Unterstützung ihrer Mitglieder keine Rendite erwirtschaften muss, stellt sie ein integrales Schutzinstrument gegen die marktbeherrschenden Konzerne dar, die ihren Mitgliedern hilft, die Fairness im Markt zu bewahren. Die DSGVO gibt uns mit ihrer Strafbewehrung endlich einen brauchbaren Rahmen dafür.