Für Genossenschaften: die virtuelle Generalversammlung

Aussergewöhnliche Zeiten erfordern aussergewöhliche Maßnahmen: die Bundesregierung ermöglicht virtuelle Generalversammlungen für Genossenschaften und wir haben die Werkzeuge dafür.

Die jährliche Generalversammlung der Genossenschaft ist gesetzliche Pflicht. In Zeiten von Covid 19 geht das aber nur virtuell. Wir bieten Ihnen als coopgo-Initiative die Durchführung einer digitalen Generalversammlung

  • mit bis zu 500 Teilnehmern (mehr auf Anfrage),
  • mit Präsentationen zur Tagesordnung,
  • mit Abstimmungsmöglichkeit,
  • mit interaktiven Diskussionshilfen und
  • mit integriertem Protokoll.

Und weil das für die allermeisten Neuland ist, helfen wir bei Vorbereitung und Moderation, damit auch die virtuelle GV zum Erfolg wird. Sie halten nur die GV ab. Um Technik und Details kümmern wir uns zusammen mit der hostsharing eG, die ein genossenschaftlich organisiertes Rechenzentrum betreibt. So funktioniert Kooperation unter Genossenschaften.

Als Datenschutzgenossenschaft garantieren wir selbstverständlich für höchste Sicherheit und besonders für den umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder. Viele Konferenzsysteme missachten Sicherheitsgedanken und Persönlichkeitsschutz. Man kann sie nur nutzen, wenn man diese Mängel in Kauf nimmt.
Bei uns gilt die Schutz-Philosophie:
Keine Tracker oder Cookies, keine Analysetools und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind die Qualitätskriterien, die allen Sicherheitsanforderungen genügen.