Cookies und Tracking - ein leidiges Thema

Personalisiertes Tracking ist nach DSGVO Art. 6 ohne Nutzerzustimmung nicht erlaubt, auch nicht durch Cookies. Dagegen hilft auch keine einfache Zustimmung mit allgemeinem Text...

Das generlle Cookie_Zustimmungs-Fenster ist eine der sinnlosen Blüten, die aus den Bildschirmen schossen, nachdem die DSGVO im Mai 2018 scharf geschaltet wurde. Verwende ich Cookies, die nicht personalisiert sind, also keinen Rückschluss auf den individuellen Nutzer erlauben, dann kann ich mir das Pop-up-Fenster dazu sparen. Verwende ich aber Cookies oder Pixel, die Rückschlüsse auf den Nutzer erlauben oder gar Nutzerdaten speichern, dann muss ich sehr differenziert fragen, welche Cookies der Nutzer zulassen will.

Derzeit machen das nur sehr wenige Anbieter im Netz. Manche, wie bild.de oder faz.net schließen Nutzer, die dem Tracking nicht zustimmen bzw. adblocker verwenden, sogar komplett aus. Denn es legt schonungslos offen, was vielen Nutzern bisher nicht bekannt war: den riesigen Umfang persönlicher Schnüffelei durch ganz normale Webseiten.Und es macht damit die heimliche Einnahmequelle vieler Datenschnüffler obsolet. Insofern wird zielgenau das erreicht, was die DSGVO beabsichtigt: der Schutz meiner Persönlichkeit und die Hoheit über die Daten, die ich preisgebe.

Leider können sich die deutschen Datenschützer an dieser Stelle nicht auf einheitliche Richtlinien und ein gemeinsames Vorgehen gegen Verstöße einigen, weil offensichtlich der Druck der Medienindustrie sehr stark ist. Es wird Zeit, Bürgerinteressen und das Recht auf die eigenen Daten deutlich zu stärken. Als kooperative Organisation raten wir unseren Mitgliedern, auf personifizierte Cookies möglichst zu verzeichten und auch im Netz die Menschenwürde und die persönliche Freiheit zu achten.

Quelle: golem.de