Facebook-Like ist Risiko

Die Entscheidung des EuGH steht: Datenlieferung an Facebook ohne Nutzerzustimmung geht nicht! Weil der eingebundene Like-Button mit dem Öffnen der Seite schon Daten an Facebook liefert, ist er so unzulässig.

Das gestrige EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Wer auf seiner Seite Social-Media-Plugins oder sog. Pixel-Tracker einbindet, die ohne Zustimmung des Nutzers Informationen über diesen an Dritte liefert, verstösst gegen das europäische Datenschutzrecht.

Das gilt nicht nur für den konkreten Fall des Like-Buttons, sondern auch für viele andere kleine Helferlein, die fleissig ungefragt Daten sammeln. Wie wir schon an anderer Stelle ausführten, kann es selbst die Einbindung von WEB-Fonts oder Icons betreffen, weil über die übermittelte IP-Adresse des Nutzers dessen Identität bekannt wird.

Der Nutzer muss jeder einzelnen Datenübermittlung vorher zustimmen. Das kann nicht nur unübersichtlich werden, was die Zustimmungsfenster angeht, sondern in der Umsetzung auch sehr kompliziert, da viele der Helferlein bereits beim Aufruf der Seite vor ihrer Darstellung aktiviert werden.

Die DD-eG empfiehlt daher sowohl im Interesse der Nutzer, aber auch im eigenen Interesse des Seitenbetreibers seinen Mitgliedern und Kunden, grundsätzlich auf die Einbindung von Social-Media-Buttons und all den anderen kleinen Helferlein zu verzichten. Sollte das in einzelnen Fällen dennoch notwendig sein, dann muss der Nutzerwille zwingend vor einem Liefern von Daten (auch der IP-Adresse) abgefragt werden. Wenn Sie nicht wissen, was da so alles abfragt, dann bietet die DD-eG einen Check Ihrer Webseite in Bezug auf Datenschutzkonformität zum Festpreis an.