Genossenschaftliche Rückvergütung als Streitpunkt

Offensichtlich in Unkenntnis des Genossenschaftswesens kämpfen Dresdner Vorstände gegen die Rückvergütung. Bei der DD-eG ist die sogar in der Satzung verankert.

Die Genossenschaftliche Rückvergütung ist ein wesentliches Element genossenschaftlichen Handelns und des gemeinsamen Erfolgs. Die Rückvergütung aus dem Überschuss, den den Genossenschaft mit den Mitgliedern gemacht hat, ist ein steuerbegünstigtes Element, Kosten im Griff zu behalten und gemeinsam erfolgreich zu sein. Deshalb hat die DD-eG dieses Instrument in der Satzung verankert, um sicherzustellen, dass keine unnötigen Gewinne entstehen, die dann vor Ausschüttung besteuert werden.
Damit ist klar, dass solche Verwerfungen, wie sie gerade bei einer Dresdner Wohnungsgenossenschaft auftreten, gar nicht erst entstehen können. Mehr über diesen Konflikt in den Geno-Nachrichten.