Universal Analytics - Fluch oder Segen?

Mit Universal Analytics liefert google ein scheinbar universelles Instrument, um den Besucherstrom auf Webseiten zu analysieren. Aber die Bequemlichkeit hat einen hohen Preis - in der Währung Daten und über Bußgelder...

Das bislang unter Google Analytics bekannte Skript für Webseiten wurde von Google immer weiter entwickelt, um sich auch an die DSGVO und die strengen kalifornischen Privacy policy anzupassen. Und genau diese vielen Möglichkeiten machen das inzwischen in Universal Analytics (UA) umbenannte Werkzeug zu einem hohen datenschutzrechtlichen Risiko. So wurde bereits ein relativ hohes Bußgeld verhängt, weil ein Anbieter ohne jeden Hinweis IP-Adressen über UA an Google geliefert hat. Dies lässt sich mit der Funktion "anonymize" abschalten, die aber bei Auslieferung des Tools nicht aktiviert ist.

Aber UA bietet noch viele weitere Möglichkeiten, Benutzerdaten zu verfolgen, die aus Sicht der DSGVO teilweise unzulässig sind bzw. immer der Zustimmung der Nutzer bedürfen. Dazu hat die Fachanwältin Nina Diercks ein mehrere Seiten langes Traktat erstellt, das die vielen notwendigen Schritte aufzeigt, mit denen Konformität zur DSGVO hergestellt werden kann. In Kürze bedeutet das, dass es nur dann zulässig ist, UA ohne jede Benutzeraktion einzusetzen, wenn praktisch alle zusätzlichen Funktionen ausgeschaltet sind und ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google abgeschlossen wurde. Dann muss aber immer noch in der Datenschutzerklärung auf das berechtigte Interesse an der personenorientierten Auswertung der Besucherströme hingewiesen werden.

Ein ganz anderes Kapitel ist die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, all diese Daten an Google weiterzugeben oder ob nicht eine eigene Auswertungssoftware völlig ausreicht, um über das Besucherverhalten informiert zu sein. So weisen diverse Marketingspezialisten darauf hin, dass selbst ein mittelständischer Einzelhändler in aller Regel nicht das Wissen und die personelle Kompetenz hat, die von Google zurück gespiegelten Daten zum Nutzerverhalten wirklich nutzbringend auszuwerten. In aller Regel fehlen hierzu auch größeren Unternehmen die notwendigen KI-gestützten Analysetools, die Google selbst einsetzt. Damit liefert dann der Einzelhändler, das Beratungsbüro, der Architekt oder der mittelständische Produktionsbetrieb die Basis für die Torpedierung des eigenen Geschäfts durch Wettbewerber und Marketinganalysten, die diese Informationen an ihre Kunden weitergeben.

Auf der anderen Seite hat sich schon mehrfach gezeigt, dass die von Google gelieferten Auswertungsdaten nicht mit den von eigener Software gelieferten übereinstimmen, weil teilweise eine gezielt andere Interpretation geliefert wird, die die Eergebnisse für unbedarfte Betrachter verfälscht. Aus dieser Gesamtsicht der Unsicherheit und wegen der großen Gefahr, sich der Spionage durch Mitbewerber auszusetzen, raten wir, den UA-Einsatz genauestens zu prüfen und bei der Implementierung sich sehr genau über die vielen Detaileinstellungen zu informieren, da sonst sehr schnell eine Abmahnung oder ein Bußgeldverfahren drohen kann.