Deutsche Datenschutz-Genossenschaft e.G.

Die DD-eG bietet ihren Mitgliedern als Selbsthilfeorganisation

  • Unterstützung und Beratung bei allen Verpflichtungen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen im Betrieb und strukturierte Dokumentation im Vier-Augen-Prinzip nach DSGVO
  • Laufende Information zum Datenschutz und Interessenvertretung der Mitglieder im adminstrativen und politischen Umfeld des Datenschutzes

Als Genossenschaft ist sie ihren Mitgliedern verpflichtet und wird so zur verlängerten Werkbank mit exzellenter Expertise, umfangreichen Werkzeugen und direkter Kostenkontrolle. Sie geht auf eine Initiative von Organisationen und Unternehmern zurück, die als Gemeinschaft die Pflichtaufgabe Datenschutz eigenständig mit hoher Kompetenz und zu günstigen Preisen bewältigen wollen. Jeder Selbständige und Unternehmer mit dem gleichen Ziel ist deshalb gern eingeladen, Mitglied bei der DD-eG zu werden.

Der Sinn der Genossenschaft: der Förderzweck

§1(3) der Satzung:

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Datenschutzes, der technischen Umsetzung desselben nach DSGVO, der Beratung diesbzüglich und die Aussenvertretung der Mitgliederinteressen in Bezug auf Datenschutz mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes der Mitglieder für sich selbst und Dritte.