Gesundheitspolitik gegen Grundrechte

Die Verfassungsfeinde tummeln sich nicht nur unter den Extremisten auf der Straße, sondern auch in der Regierung. Erneut stellt Minister Spahn seine verfassungsfeindliche Gesinnung unter Beweis.

Unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes soll erneut ein Gesetz durch den Deutschen Bundestag gepeitscht werden, das unsere Freiheitsrechte völlig unnötig und extrem überzogen einschränkt. Im Zweiten Pandemiegesetz will das Gesundheitsministerium auch umfangreiche Daten von Menschen erheben, die negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Dazu der Bundesdatenschutzbeautragte Ulrich Kelber:
"Die Ausführungen in der Begründung lassen nicht ansatzweise erkennen, auf welcher Grundlage hier in die Grundrechte einer eklatanten Anzahl von Betroffenen eingegriffen werden soll. Die dürftigen Angaben in der Begründung deuten darauf hin, dass eine rein statistische Erfassung den Zweck ebenso erfüllen würde. Eine Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger findet nicht statt. Offenbar wird hier verkannt, dass nach der Datenschutz-Grundverordnung auch bei Pseudonymisierung datenschutzrechtliche Maßgaben zu berücksichtigen sind. […] Eine generelle, bundesweite Meldepflicht für Nicht-Infizierte [...] ist nicht gerechtfertigt."

Wir haben auf die kommunistisch anmutende Meinung des Gesundheitsministers schon früher hingewiesen (Grundgesetz stelle Gemeinschaftsinteresse über Einzelinteresse) und sehen eine immer stärkere Tendenz zu totalitärer Überwachung durch das Regierungshandeln. Diesmal muss dem offensichtlich auch die Bundesjustizministerin Lambrecht zugestimmt haben, denn aus ihrem Haus war keine Kritik zu hören. Dem muss dringend Einhalt geboten werden. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben diese Auswüchse schon mehrfach gestutzt und wir sollten nicht nur diesen Weg bescheiten, sondern jetzt die Öffentlichkeit aufrütteln, ohne uns mit Verschörungstheoretiker und Extremisten gemein zu machen.