Abgehörtes Homeoffice?

Warum Datenschutz nicht nur für persönliche Daten wichtig ist, sondern auch für firmeninterne Daten, zeigt sich im Umgang mit den audiosensitiven Helferlein im Homeoffice: Man sollte sie ausschalten und möglichst vom Netz trennen, denn Geheimnisse bleiben sonst keine.

Abgehört wurde, abgeschworen wurde dem auch von den Tech-Giganten. Ob das aber so stimmt, lässt sich nicht prüfen und US-amerikanische Behörden dürfen immer und ohne Kontrolle mithören. Die netten Helfer der US-Digitalgiganten, die die Heizung aufdrehen, den Kühlschrank nachfüllen lassen und Fragen beantworten, sind also keineswegs so harmlos, wie gern behauptet wird. Für das Homeoffice hat das besondere Konsequenzen. Als organisatorische Maßnahme zur Datensicherheit und für den Datenschutz (Art. 32(1)b DSGVO) sollte ohnehin jedes Unternehmen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes in seine Vorgaben für den Umfang mit Telefon und Videokonferenzen in seine Mitarbeiterrichtlinien aufnehmen. Weil aber viele nicht daran denken, dass auch technische Geräte diese Vertraulichkeit verletzen können, sollte explizit der Einsatz solcher audiosensitiven Helfer am heimischen Arbeitsplatz verboten werden mit dem hinweis, dass diese Geräte stromlos ausgeschaltet und vom Internet getrennt sein müssen. Denn erst dann kann man sicher sein, dass das Gerät nichts empfängt und nichts sendet. Besser natürlich, man nutzt diese Überwachungstechnik überhaupt nicht, denn genau genommen sind sie solange rechtswidrig im Einsatz, wie das US Privacy Shield zerbrochen ist.