Dokumentation für Datenschutz
Ergänzend bieten wir folgende Dokumentationsleistungen:
- einmalige individuelle Prozessdokumentation des Verarbeitungsablaufs auf Basis der Bestandsaufnahme (Pflicht nach Art. 30 DSGVO ab 205 MA und u.a. grundsätzlich im Gesundheitswesen)
- laufende Dokumentation ergriffener Maßnahmen zum Datenschutz (ergänzend zur Dokumentation)
- Laufende Dokumentation erfasster Personendaten (Basis und Veränderung). Dazu wird gerade eine eigene App entwickelt.