Externer Datenschutzbeauftragter

Die DSGVO fordert einen internen oder auch externen Datenschutzbeauftragten mit entsprechender Fachkunde. Zwingend vorgeschrieben sind sie in Deutschland nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab 10 Mitarbeitern, die mit persönlichen Daten (auch schon Email-Adressen) umgehen und für besondere Bereiche, wie vor allem den Gesundheitsbereich oder Justizberufe.

Für unsere Mitglieder stellen wir automatisch mit dem Standardpaket auch den Datenschutzbeauftragten. Kunden, die nicht Mitglied sind, können diese Leistung separat buchen. Der Datenschutzbeauftragte überwacht nach DSGVO die Einhaltung des Datenschutzes, erteilt die gesetzlich notwendigen Auskünfte an Dritte und berät allgemein, erbringt jedoch keine spezifischen operativen Leistungen.